• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
FAU Kompetenzzentrum Lehre
  • FAUZur zentralen FAU Website
  1. Friedrich-Alexander-Universität
  2. FAU Kompetenzzentren
Suche öffnen
  • English
  • Campo
  • StudOn
  • FAUdir
  • Stellenangebote
  • Lageplan
  • Hilfe im Notfall
  1. Friedrich-Alexander-Universität
  2. FAU Kompetenzzentren

FAU Kompetenzzentrum Lehre

Menu Menu schließen
  • FAU Lehre
    • Über uns
    • Team
    • Publikationen
    • Anfahrt
    Portal Über FAU Lehre
  • Angebot
    • Weiterbildung
    • Lehre weiterentwickeln
    • Beratung & Coaching
    • Zertifikate
    • Lernmedienproduktion & Content-Services
    Portal Angebot
  • Themen
    • Hochschuldidaktik
    • KI in der Lehre
      • KI in der FAU-Lehre
      • KI Leitlinien
      • KI-Ressourcen
    • Bildung für nachhaltige Entwicklung
    Portal Themen
  • Infothek
    • Tools
    Portal Infothek
  1. Startseite
  2. Themen
  3. KI in der Lehre
  4. KI Leitlinien

KI Leitlinien

Bereichsnavigation: Themen
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Digitale Lehre
  • Diversität
  • Hochschuldidaktik
  • Internationalisierung
  • KI in der Lehre
    • KI in der FAU-Lehre
    • KI Leitlinien
    • KI-Ressourcen
  • OER
  • Wellbeing

KI Leitlinien

An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat Lehre einen ebenso hohen Stellenwert wie Forschung. Als innovationsstarke Institution schafft die FAU für Studierende und Lehrende ein räumliches, personelles und technisches Umfeld, um Fachinhalte zu vermitteln und zu erlernen, um Kompetenzen aufzubauen und persönlich zu wachsen.

„Innovative Lehre“ heißt auch, flexibel auf neue Entwicklungen zu reagieren.

Die Integration und Vermittlung neuartiger Methoden und Kompetenzen ist für die FAU daher eine Selbstverständlichkeit. Wir sind überzeugt, dass der allgemeine, übergreifende Lehr-Lernkontext von den neuen Möglichkeiten durch Künstliche Intelligenz (KI) profitieren kann: Vermittlung und Erwerb von KI-Kompetenzen verstehen wir als zukunftsorientierte Erweiterung des traditionellen Kompetenzspektrums.

Die „Leitlinien für KI in der Lehre an der FAU“ erweitern die bestehenden „Leitlinien für innovative Lehre“ und bieten Orientierung sowie Inspiration für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Lehre. Sie werden ergänzt durch eine Handlungsorientierung für den Einsatz von KI in Lehr- und Prüfungsformaten sowie hilfreiche Beispiele und Checklisten, um die Möglichkeiten von KI im Lehrkontext zu reflektieren und zu nutzen.

Die Leitlinien für KI in der Lehre an der FAU haben keinen Satzungscharakter. Lehr- und prüfungsbezogene Regelungen sind Teil der einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen, die gegebenenfalls anzupassen sind. Darüber hinaus wird eine Leitlinie für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) erarbeitet, die die Leitlinien für KI in der Lehre an der FAU ergänzt. Die rapiden Entwicklungen im Kontext der KI machen es erforderlich, die Leitlinien für KI in der Lehre an der FAU integrativ weiterzuentwickeln.

Download: Leitlinien für KI
in der Lehre (PDF)

Die „Leitlinien für innovative Lehre an der FAU“ wurden nach einem FAU-weiten Dialog und Prozess im Jahr 2022 von der Universitätsleitung beschlossen.

Gute Lehre (mit KI) als Innovationstreiber

Der Einsatz von (generativer) Künstlicher Intelligenz (KI) wird an der FAU als Unterstützung für innovative Lehrpraktiken verstanden. KI ermöglicht neue Lehr- und Lernformate, die sowohl Lehrenden als auch Studierenden erweiterte Möglichkeiten eröffnen. Sie kann interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine zukunftsorientierte, vernetzte Lehr- und Lernkultur unterstützen, die die akademische Integrität wahrt und den didaktischen Mehrwert stärkt. Der Aufbau und Einsatz von KI-Kompetenzen der Studierenden, Lehrenden und der lehrunterstützenden Einheiten sind hierbei zentral. Sie stehen im Fokus der institutionellen Ausrichtung der FAU im Bereich der Lehre mit und zu KI.

Lehre an der FAU vermittelt Wissen, baut Kompetenzen auf und begeistert

Die FAU setzt auf einen reflektierten und verantwortungsvollen Einsatz von KI, um Studierende gezielt auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Der Einsatz von KI wird als Chance gesehen, Forschung und Lehre enger zu verzahnen und neue Wissenschaftsfelder zu erschließen. Dabei steht die fachgebundene und curriculare Verankerung von KI-Kompetenzen im Mittelpunkt, sodass Studierende diese gezielt im Kontext ihres Fachgebiets entwickeln können: Studierende sollen KI nicht nur anwenden, sondern auch kritisch hinterfragen, deren Ergebnisse einordnen und aktiv mitgestalten. Kritisches Denken wird als zentrale Schlüsselkompetenz gefördert, um Verzerrungen zu erkennen und die Qualität KI-generierter Inhalte zu bewerten.

Ebenfalls kann KI dazu beitragen, interaktive, personalisierte und anschauliche Lernformate zu unterstützen – etwa durch virtuelle Assistenten, Simulationen oder Gamification-Elemente. Dies sind Möglichkeiten, die auch in der Lehre an der FAU gezielt genutzt werden sollten.

Lehre an der FAU greift gesellschaftliche Entwicklungen auf

(Generative) Künstliche Intelligenz ist ein Teil der Realität von Hochschullehre, der lebhaft und teils kontrovers diskutiert wird und sowohl Chancen als auch Risiken didaktischer, rechtlicher und ethischer Art bereithält. Lehre an der FAU greift diese Kontroverse produktiv auf. Die Integration von KI wird als Chance zur Förderung innovativer Lehr- und Lernformate verstanden, die Studierende auf die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten und KI-gestützten Gesellschaft vorbereiten. Daher sind auf curricularer Ebene gezielt Freiräume für die Erprobung und Weiterentwicklung didaktisch reflektierter KI-Anwendungen zu schaffen.

KI kann die Weiterentwicklung der Hochschullehre gezielt unterstützen, indem sie unter anderem die Verknüpfung von Theorie und Praxis stärkt – beispielsweise durch die Unterstützung bei der Generierung praxisnaher Szenarien und problemorientierter Aufgaben – und so dazu beiträgt, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen in einem geschützten Lernumfeld praxisorientiert weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus kann die KI den fachübergreifenden Dialog und die kollaborative Wissensproduktion durch Konzepte und Tools unterstützen. Auch im Bereich der Internationalisierung der Hochschule eröffnen KI-gestützte Dienste und Werkzeuge neue Perspektiven. Zudem kann KI zur Förderung von Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion beitragen, indem sie barrierefreie Lehr- und Lernformate unterstützt.
Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Hochschulentwicklung ist darüber hinaus ein verantwortungsvoller und ressourcenschonender Umgang mit KI-Technologien zu fördern. Studierende und Lehrende sollen für die effiziente Nutzung datenintensiver Systeme sensibilisiert werden, um unnötige Berechnungen zu vermeiden und ökologische Auswirkungen zu minimieren.

Lehre an der FAU nutzt vielfältige Lehr- und Prüfungsformate

Die Lehre an der FAU nimmt die Herausforderungen der digitalen und KI-gestützten Transformation aktiv an und integriert KI gezielt zur Unterstützung vielfältiger Lehr-, Lern- und Prüfungsformate. KI wird sowohl als Lerngegenstand als auch als didaktisches Unterstützungsinstrument eingesetzt.

Die Nutzung von KI in Lehr-, Lern- und Prüfungsformaten erfolgt stets didaktisch fundiert, mit dem Ziel, gute Lehre weiterzuentwickeln, lernförderlich zu gestalten und die Kompetenzorientierung in Lehren, Lernen und Prüfen zu stärken. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass KI nicht zur Täuschung missbraucht wird, die erworbenen Kompetenzen überprüfbar bleiben und die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit bei der Bewertung durch die Prüfenden gewahrt bleibt.

Des Weiteren erfordert die Integration von KI in der Lehre eine Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur, die sowohl eine stärkere Eigenverantwortung der Studierenden als auch eine veränderte Rolle der Lehrenden als Lernbegleitende umfasst. Dies kann durch die gezielte Anpassung der Curricula, die Entwicklung innovativer Lehrformate, den akademischen Dialog sowie den Aufbau einer technologischen, serviceorientierten und beratenden Infrastruktur gelingen, die diesen Kulturwandel unterstützt.

Die Verbreitung von KI eröffnet die Notwendigkeit, Prüfungsformate zu überdenken und anzupassen, um eine kompetenzorientierte Prüfung zu gewährleisten. Die Nutzung von KI in Prüfungsformaten ist dabei unter Berücksichtigung fachspezifischer Anforderungen in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen zu regeln (siehe Handlungsorientierung „Prüfungen“).

Lehre an der FAU nutzt vielfältige Lehr- und Prüfungsformate

Die Lehre an der FAU nimmt die Herausforderungen der digitalen und KI-gestützten Transformation aktiv an und integriert KI gezielt zur Unterstützung vielfältiger Lehr-, Lern- und Prüfungsformate. KI wird sowohl als Lerngegenstand als auch als didaktisches Unterstützungsinstrument eingesetzt.

Die Nutzung von KI in Lehr-, Lern- und Prüfungsformaten erfolgt stets didaktisch fundiert, mit dem Ziel, gute Lehre weiterzuentwickeln, lernförderlich zu gestalten und die Kompetenzorientierung in Lehren, Lernen und Prüfen zu stärken. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass KI nicht zur Täuschung missbraucht wird, die erworbenen Kompetenzen überprüfbar bleiben und die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit bei der Bewertung durch die Prüfenden gewahrt bleibt.

Des Weiteren erfordert die Integration von KI in der Lehre eine Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur, die sowohl eine stärkere Eigenverantwortung der Studierenden als auch eine veränderte Rolle der Lehrenden als Lernbegleitende umfasst. Dies kann durch die gezielte Anpassung der Curricula, die Entwicklung innovativer Lehrformate, den akademischen Dialog sowie den Aufbau einer technologischen, serviceorientierten und beratenden Infrastruktur gelingen, die diesen Kulturwandel unterstützt.

Die Verbreitung von KI eröffnet die Notwendigkeit, Prüfungsformate zu überdenken und anzupassen, um eine kompetenzorientierte Prüfung zu gewährleisten. Die Nutzung von KI in Prüfungsformaten ist dabei unter Berücksichtigung fachspezifischer Anforderungen in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen zu regeln (siehe Handlungsorientierung „Prüfungen“).

Lehre an der FAU ist offen für Gesellschaft und Dialog

Die Lehre an der FAU ist offen für den gesellschaftlichen Dialog und fördert eine reflektierte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von KI auf technologische, soziale, akademische, politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Die Integration von KI wird als Thema verstanden, das sowohl in den akademischen Diskurs als auch in die breite gesellschaftliche Debatte eingebunden wird. Durch interdisziplinäre Kooperationen innerhalb der FAU sowie mit externen Partnern und anderen Hochschulen wird der Dialog über Chancen und Herausforderungen des KI-Einsatzes aktiv gefördert. Dieser Austausch trägt dazu bei, das Verständnis für KI und ihre potenziellen Auswirkungen auf Bildung, Arbeitswelt und Gesellschaft zu vertiefen. Studierende, Lehrende und externe Akteure sind eingeladen, gemeinsam zu reflektieren, wie KI in Lehr- und Lernprozesse integriert und verantwortungsvoll genutzt werden kann – ebenso wie darüber, welche Bereiche bewusst ohne den Einsatz von KI gestaltet werden sollten.

Lehre an der FAU setzt auf starke Unterstützung

Die FAU fördert die didaktische Kompetenz und das professionelle Lehrhandeln durch gezielte Unterstützungsangebote für Lehrende im Umgang mit KI. Dazu gehören regelmäßige Weiterbildungsseminare, E-Learning-Angebote, Präsentation von Good Practice und Beispielszenarien sowie Workshops, die ethische, rechtliche und didaktische Aspekte des KI-Einsatzes in der Lehre adressieren.

Um den Studienerfolg zu unterstützen, setzen sich die Serviceeinrichtungen der FAU (FAU Lehre, RRZE, CIO-Office und FAU ZIWIS sowie die ZUV) gezielt mit der Thematik auseinander, um Fragen und Anliegen zum Einsatz von KI in der Lehre kompetent beantworten und auf neue Bedarfe und Fragestellungen adäquat reagieren zu können. Mitarbeitende dieser Einrichtungen fungieren als Multiplikatoren, um Lehrende und Studierende bei der Integration von KI in Lehr- und Lernprozesse zu beraten. Die fachliche Unterstützung für Lehrende in Bezug auf den KI-Einsatz wird als Aufgabe der Serviceeinrichtungen etabliert, um eine fundierte und abgesicherte Nutzung zu gewährleisten. Zudem stellt die FAU sicher, dass Lehrende und Studierende Zugang zu datenschutzkonformen KI-Systemen haben (z.B. HAWKI).

Der Einsatz von KI in der Lehre orientiert sich an den Grundsätzen der akademischen Integrität, Transparenz und ethischen Verantwortung sowie an rechtlichen, insbesondere auch datenschutzrechtlichen Vorgaben. In Abstimmung mit der Leitlinie für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an der FAU sind folgende Aspekte zu beachten:

Curriculare Integration

Die curriculare Integration von KI sollte im Kontext der Studiengangsentwicklung gezielt vorangetrieben werden, mit dem Ziel, Studierenden fachbezogene KI-Kompetenzen zu vermitteln. Diese sollen sie dazu befähigen, KI kritisch zu reflektieren und anwendungsbezogen in ihrem jeweiligen Fachgebiet zu nutzen.

Empfehlung: Binden Sie (generativer) KI nicht isoliert, sondern kontextbezogen in bestehende Module ein, indem Sie relevante Methoden, Werkzeuge und Theorien gezielt in die Lernziele der Studienprogramme integrieren. Vermitteln Sie dabei sowohl technische als auch reflexive Kompetenzen, um Studierende auf disziplinäre, ethische und gesellschaftliche Herausforderungen im Umgang mit KI vorzubereiten.

Transparenz und Kennzeichnung

Lehrende sind verantwortlich für die klare Regelung des KI-Einsatzes in sämtlichen Lehraktivitäten, insbesondere in Prüfungen. Sie müssen für die Prüfungsszenarien in ihren Lehrveranstaltungen verbindliche Vorgaben festlegen und diese den Studierenden transparent kommunizieren.
Studierende sind ebenfalls verpflichtet, den Einsatz von (generativer) KI gemäß den Vorgaben für die jeweilige Lehrveranstaltung transparent zu machen, damit ihre Kenntnisse, ihr Verständnis und ihre Kompetenzen fair und korrekt beurteilt werden können.

Empfehlung: Prüfen, entscheiden und kommunizieren Sie, ob und in welchem Umfang KI-gestützte Tools in den Prüfungsszenarien Ihrer Lehrveranstaltungen erlaubt sind. Geben Sie präzise an, wie deren Nutzung zu kennzeichnen und zu dokumentieren ist (z. B. in separaten Abschnitten, Anhängen oder Eigenständigkeitserklärungen). Fördern Sie die Auseinandersetzung der Studierenden mit dem Einsatz (generativer) KI durch gezielte Reflexionsanlässe.

Verantwortung, Selbstbestimmung und Sicherheit

Lehrende und Studierende tragen gleichermaßen Verantwortung für einen reflektierten, fachlich angemessenen und ethisch vertretbaren Einsatz von KI. Studierende müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie KI-gestützte Tools nur im zulässigen Rahmen nutzen und ihre wissenschaftlichen Arbeiten den Anforderungen akademischer Redlichkeit entsprechen (siehe auch Fragenkatalog „Studierende“). Der Einsatz von KI muss den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Datenschutz- und Urheberrechtsbestimmungen.

Empfehlung: Achten Sie bei der Auswahl von KI-Tools konsequent auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Verwenden Sie Systeme, die den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen – wie etwa HAWKI – und vermeiden Sie Tools ohne nachweisbare Datenschutzgarantien im erforderlichen Umfang. Das CIO-Office, das RRZE und FAU Lehre unterstützen Sie nach Möglichkeit bei der Auswahl der Tools. Geben Sie keine personenbezogenen oder vertraulichen Informationen, insbesondere urheberrechtlich geschützte oder personenbezogene Daten, in KI-Systeme ein.

Machen Sie auf mögliche Risiken bei der Nutzung von (generativer) KI aufmerksam – insbesondere auf sogenannte „Halluzinationen“, algorithmische Verzerrungen sowie urheberrechtliche Unsicherheiten. Vermitteln Sie, dass die Verantwortung für die Inhalte weiterhin bei den Nutzenden liegt und dass eine kritische Prüfung der generierten Ausgaben unerlässlich ist.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Kontrolle über ihre Daten behalten und über ihre Handlungsoptionen informiert sind. (siehe auch künftig die Leitlinie für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an der FAU sowie die DSGVO-Erläuterungen für die Lehre. Links zu weiterführender Informationen: https://www.fau.de/fau/rechtsgrundlagen/datenschutzkoordination/, https://www.intern.fau.de/informationstechnik-it/it-richtlinien/)

Prüfungen

Prüfungen sind auf die eigenständige Leistungserbringung durch die Studierenden ausgerichtet und müssen dies auch bleiben. Daher sind Hilfsmittel – einschließlich (generativer) KI – nur in dem Rahmen zulässig, in dem weiterhin sichergestellt ist, dass die Prüfungen kompetenzorientiert stattfinden und die eigenständige Leistungserbringung durch die Studierenden sichergestellt bleibt. Wann und in welchem Umfang dies der Fall ist, obliegt der Entscheidung und Verantwortung der Prüfenden. Prüfende müssen für jede Prüfung individuell festlegen und bekannt geben, ob und in welcher Form (KI-gestützte) Hilfsmittel genutzt werden dürfen, und diese Vorgaben den Studierenden eindeutig kommunizieren. In jedem Fall sind die verwendeten Hilfsmittel von den Studierenden offenzulegen.

  • Aufsichtsprüfungen: Die Einhaltung der von der bzw. dem Prüfenden festgelegten Regeln wird durch die Aufsichtspersonen überwacht.
  • Prüfungen ohne Aufsicht (z. B. Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten): Da eine direkte Kontrolle durch Prüfende während der Anfertigung nicht möglich ist, findet die Kontrolle nachgelagert statt. Studierende müssen in der Regel eine Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen (vgl. bspw. Mustererklärung), in der sie versichern, die jeweilige Arbeit ohne unzulässige Fremdhilfe und ausschließlich mit den zugelassenen und offengelegten Hilfsmitteln angefertigt haben.

Anstelle eines pauschalen Verbots von Hilfsmitteln, einschließlich KI-gestützter Tools, sollte eine differenzierte Betrachtung stattfinden. Ein generelles Verbot der Nutzung dieser Hilfsmittel, insbesondere in unbeaufsichtigten Prüfungsszenarien, ist wenig praktikabel, da KI-Technologien bereits integraler Bestandteil vieler Werkzeuge sind, die für wissenschaftliches Arbeiten eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Suchmaschinen, Rechtschreibkorrekturen, Zitationsanalysen, Übersetzungsprogramme sowie spezialisierte Software für Statistik und Softwareentwicklung.

Die Zulässigkeit solcher Hilfsmittel sollte daher im Rahmen einer Einzelfallbewertung entschieden werden, wobei die genannten Rahmenbedingungen stets zu berücksichtigen sind. Ziel sollte es sein, die Studierenden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Hilfsmitteln, insbesondere mit KI, zu befähigen. In Prüfungen sollte generative KI daher so weit wie möglich zugelassen werden, solange die Prüfungen kompetenzorientiert bleiben und die selbständige Leistungserbringung der Studierenden gewährleistet ist.

Empfehlung: Legen Sie in Ihren Prüfungsrichtlinien klar fest, wie mit KI-gestützten Hilfsmitteln umzugehen ist und welche Offenlegungspflichten für Studierende bestehen. Als Hilfe dazu können Sie das Dokument „Beispiel für eine Checkliste zur Nutzung von (generativer) KI in Prüfungen (Lehrende)“ verwenden.

Schaffen Sie klare Regelungen zur Transparenz im Umgang mit (gen)KI und kommunizieren Sie diese verbindlich. Im Zweifelsfall können Prüfende Maßnahmen ergreifen, um die Urheberschaft studentischer Arbeiten zu überprüfen. Dazu gehört die Möglichkeit zur Durchführung von sogenannten „Kontrollgesprächen“ zur Sachverhaltsermittlung im Falle des Täuschungsverdachts sowie die Ahndung von Täuschungen nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung

Beispiele für den möglichen rechtskonformen Einsatz von KI in der Lehre

Nachfolgende Tabelle gibt eine erste Orientierung, welche Inhalte für den Einsatz von KI in der Lehre verwendet werden dürfen und unter welchen Bedingungen.

AnwendungsbeispieleRechtskonformität
Texte von öffentlich zugänglichen Webseiten: übersetzen, zusammenfassen und Texte für öffentlich zugängliche Webseiten erstellenJa (öffentlich zugänglich)
Analyse von veröffentlichter ForschungsliteraturJa (öffentlich zugänglich)
Lehrpläne entwickelnJa (öffentlich zugänglich)
Vorlesungsnotizen erstellenJa (öffentlich zugänglich)
Erstellen von Präsentationsfolien Präsentationen, sofern keine vertraulichen Informationen verarbeitet werdenJa (öffentlich zugänglich)
Beispiele für den Einsatz in KI-KursenJa (öffentlich zugänglich)
Beispiele für Prüfungsaufgaben generierenJa (öffentlich zugänglich)
Programmcode (Open Source)Ja (öffentlich zugänglich)
ForschungsberichteNur mit geprüftem und abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV):
Die Nutzung ist ausschließlich für Tools zulässig, für die ein geprüfter und abgeschlossener AVV vorliegt. Dabei dürfen nur Inhalte verarbeitet werden, die keine vertraulichen Informationen enthalten – insbesondere keine unveröffentlichten Ergebnisse oder personenbezogenen Daten.
AVV: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen (z. B. einer Universität) und einem Auftragsverarbeiter (z. B. einem KI-Tool-Anbieter), die die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der Verantwortlichen regelt. Er ist gemäß Art. 28 DSGVO verpflichtend und enthält unter anderem Regelungen zur Datensicherheit, zum Umfang der Verarbeitung und zu Kontrollrechten.
Informationen zu laufenden Forschungsprojekten: Datenanalysen, Ergebnisse, HypothesenNur mit geprüftem und abgeschlossenem AVV. Es dürfen nur nicht-vertrauliche Teile verwendet werden (z. B. keine unveröffentlichten Forschungsergebnisse).
Programmcode (nicht Open Source)Nur mit geprüftem und abgeschlossenem AVV.
Texte von nicht-öffentlich zugänglichen Webseiten (z.B. Intranet) übersetzen, zusammenfassen und Texte für nicht-öffentlich zugängliche Webseiten erstellenNur mit geprüftem und abgeschlossenem AVV.
Echte Prüfungsaufgaben erstellenNur mit geprüftem und abgeschlossenem AVV.
ForschungsanträgeNur mit geprüftem und abgeschlossenem AVV.
Eingabe und Verarbeitung von persönlichen und Beschäftigungsdaten: Namen, Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Matrikelnummern, Gesundheitsdaten etc.Nicht erlaubt
Akademische Leistungen von Studierenden, Korrekturassistenz von Haus- und QualifikationsarbeitenNicht erlaubt
Fortschrittsberichte von StudierendenNicht erlaubt
Unterstützungsbedürfnisse von Studierenden und Mitarbeitenden: z. B. Behinderung, Nachteilsausgleich, ErkrankungenNicht erlaubt
Projektmanagementdaten: Fortschrittsberichte, Budgets, Ressourcenallokationen, Zeitpläne für ForschungsprojekteNicht erlaubt

Legende der Rechtskonformität

  • Ja (öffentlich zugänglich): Nutzung ist erlaubt, sofern die Daten aus öffentlichen, frei zugänglichen Quellen stammen.
  • Nur mit AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag): Nutzung ist möglich, wenn ein AVV vorliegt und vertrauliche oder sensible Informationen ausgeschlossen sind.
  • Nicht erlaubt: Nutzung ist untersagt, da es sich um personenbezogene oder besonders schützenswerte Daten handelt.
FAU Erlangen-Nürnberg
FAU Kompetenzzentrum Lehre

Dr.-Mack-Str. 77
90762 Fürth
lehre@fau.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • LinkedIn
  • YouTube
  • BlueSky
  • Instagram
  • Facebook
  • RSS Feed
Nach oben