Zahlung: Ich habe eine Teilzeitstelle mit weniger als 60% Stellenumfang an der Universität und arbeite zusätzlich in einem weiteren Job. Darf ich den reduzierten Teilnahmebetrag in Anspruch nehmen?
Die Ermäßigung dürfen Teilzeitbeschäftigte bis 59,9% Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Die Arbeitszeit bezieht sich auf die Summe aller inner- und außeruniversitären beruflichen Tätigkeiten. Arbeiten Sie bspw. mit 50% Stellenumfang an der FAU und 25% an einer anderen Einrichtung, sind Sie leider nicht berechtigt, den vergünstigen Betrag in Anspruch zu nehmen.