🎥 vhb – Grundlagen der Rechtswissenschaft in einem Online-Kurs vermitteln

Kurzbeschreibung

Prof. Dr. Hans Kudlich bietet mit dem Kurs „Einführung in die Rechtswissenschaft“ ein breit angelegtes Lernangebot, das sich sowohl an Studierende der Rechtswissenschaft als auch an Studierende anderer Fachrichtungen richtet. Der Kurs vermittelt grundlegende Kenntnisse darüber, was Recht ist, wie Recht funktioniert und wie Jurist:innen rechtliche Fragestellungen bearbeiten. Ergänzend werden zentrale Bereiche des Rechts – Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht – anhand ausgewählter Themen vorgestellt.

Der Kurs verbindet kompakte digitale Lernmaterialien mit Möglichkeiten zur Selbstüberprüfung und bietet insbesondere Studierenden aus anderen Fachrichtungen einen Einstieg in juristische Inhalte.

Fakultäten/Fachbereiche
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Fachbereich Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie

Förderung durch
Virtuelle Hochschule Bayern (vhb)

Lehrveranstaltung
CLASSIC vhb-Kurs „Einführung in die Rechtswissenschaft“

Zielgruppe

  • Studierende der Rechtswissenschaft zu Beginn des Studiums
  • Studierende anderer Fachrichtungen mit Bedarf an rechtlichen Grundlagen
  • Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen mit rechtlichen Anteilen im Studium

Didaktische Aktivitäten

  • Vermitteln/präsentieren
  • Aktivieren/motivieren
  • Prüfen/bewerten
  • Kommunizieren /betreuen

Digitale Tools

  • Virtuelle Karteikarten
  • Entscheidungsdatenbank
  • Übersichten und Schaubilder
  • Definitionen
  • Wiederholungsfragen
  • Multiple-Choice-Fragen
  • Satzergänzungsfragen/Lückentexte

Projektverantwortlicher
Prof. Dr. Hans Kudlich

Ausgangssituation

Der Kurs „Einführung in die Rechtswissenschaft“ gehört zu den teilnehmerstärksten Kursen von Prof. Dr. Hans Kudlich. Er richtet sich nicht nur an Studierende der Rechtswissenschaft am Beginn ihres Studiums, sondern ausdrücklich auch an Studierende anderer Fachrichtungen, die rechtliche Grundlagen benötigen.

Für diese Zielgruppe besteht häufig ein Bedarf an einem grundlegenden Einstieg in das Recht, ohne dass eine vollständige juristische Ausbildung das Ziel ist. Der Kurs soll daher einen Überblick vermitteln und unterschiedliche Bereiche des Rechts zugänglich machen.

Neben grundlegenden Fragen wie „Was ist Recht?“ und „Wie funktioniert Recht?“ behandelt der Kurs die Methoden der Rechtsanwendung und führt in die drei zentralen Bereiche Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht ein. Im öffentlichen Recht werden zusätzlich verschiedene Themenbereiche wie Wirtschaftsrecht, Umweltrecht, Steuerrecht und Sozialrecht aufgegriffen. Damit soll der Kurs auch unterschiedlichen Interessen und fachlichen Hintergründen der Nicht-Jurist:innen gerecht werden.

Ziele

  • Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Recht und seine Anwendung
  • Einführung in zentrale juristische Fragestellungen und Methoden
  • Überblick über die drei großen Bereiche Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht
  • Niedrigschwelliger Zugang zu juristischen Inhalten für Nicht-Jurist:innen
  • Unterstützung von Studierenden anderer Fachrichtungen mit rechtlichen Studienanteilen
  • Möglichkeit zur selbstständigen Wiederholung und Überprüfung des eigenen Wissens
  • Kompakte und übersichtliche Aufbereitung juristischer Inhalte

Konzepte, Umsetzung, Methoden

Die Grundlage des Kurses bilden kompakte digitale Lerneinheiten. Diese sind nach dem Prinzip virtueller Karteikarten aufgebaut. Die Inhalte sollen möglichst knapp dargestellt werden und idealerweise mit einem Blick erfasst werden können. Als Orientierung wurde ursprünglich angestrebt, die einzelnen Einheiten auf maximal etwa vier Zeilen zu begrenzen.

Inhaltlich beginnt der Kurs mit grundlegenden Fragen zu den Aufgaben des Rechts sowie zum geltenden Recht und seiner Anwendung. Anschließend werden die drei zentralen Rechtsbereiche Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht behandelt.

Das öffentliche Recht ist dabei bewusst etwas breiter aufgestellt. Neben den grundlegenden Inhalten werden beispielsweise öffentliches Wirtschaftsrecht, Umweltrecht, Steuerrecht und Sozialrecht aufgegriffen. Damit können unterschiedliche Studiengänge mit ihren jeweiligen fachlichen Schwerpunkten Anknüpfungspunkte finden.

Ergänzend zu den kompakten Lerneinheiten enthält der Kurs eine kleine Entscheidungsdatenbank. Dort werden wichtige und interessante Gerichtsentscheidungen zusammengefasst. Die Darstellungen enthalten unter anderem die jeweiligen Problemfelder, den Leitsatz, einen verkürzten Sachverhalt und die Entscheidungsgründe.

Weitere Elemente sind Übersichten, Definitionen und Schaubilder. Sie dienen dazu, Strukturen und Zusammenhänge sichtbar zu machen und Inhalte ähnlich einer Übersichtsfolie aus einer Präsenzvorlesung kompakt darzustellen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Selbstüberprüfung. Dafür stehen verschiedene Aufgabenformate zur Verfügung. Bei Wiederholungsfragen können die Lernenden zunächst selbst eine Antwort formulieren und anschließend eine Musterantwort anzeigen lassen. Die Überprüfung erfolgt dabei bewusst durch die Lernenden selbst.

Daneben gibt es Multiple-Choice-Fragen mit automatisierter Rückmeldung. Dabei wird nicht nur angezeigt, welche Antwort richtig ist, sondern teilweise auch erläutert, warum eine Antwort richtig beziehungsweise falsch ist.

Als drittes Format kommen Satzergänzungsfragen beziehungsweise Lückentexte zum Einsatz. Diese greifen eine für das juristische Lernen wichtige Anforderung auf: In Prüfungen kann es entscheidend sein, bestimmte Schlüsselbegriffe und Formulierungen zu kennen und korrekt zu verwenden.

Erfahrungen

Die Rückmeldungen zum Kurs fallen abhängig von der Zielgruppe unterschiedlich aus. Für Jurastudierende steht ein großes Angebot an Lehrbüchern und weiteren Lernmaterialien zur Verfügung. Für sie ist der Online-Kurs daher eher eine ergänzende Möglichkeit.

Für Studierende aus anderen Fachrichtungen kann der Kurs dagegen eine größere Bedeutung haben. Gerade für Nebenfach-Studierende gibt es teilweise weniger speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Literatur. Von dieser Zielgruppe erhält Prof. Dr. Kudlich daher auch direkte positive Rückmeldungen zum Kurs.

Die Betreuung der Fragen übernimmt Prof. Dr. Kudlich selbst. Dabei handelt es sich überwiegend um organisatorische und weniger um inhaltliche Fragen. Ein zusätzlich angebotener Chat wurde hingegen vergleichsweise wenig genutzt.

Als positive Erfahrung bei der Kursentwicklung hebt Kudlich außerdem die Zusammenarbeit mit zuverlässigen technischen Partnern hervor. Auch die Erstellung der Inhalte durch Mitarbeitende wurde als positiv erlebt. Die Mitarbeitenden hätten an dieser Form der Aufbereitung teilweise viel Freude gehabt, weil die Ergebnisse unmittelbar sichtbar und greifbar waren.

Am Anfang sollte die Frage stehen, welcher konkrete Bedarf tatsächlich besteht. Ein Kurs sollte nicht allein deshalb entwickelt werden, weil ein entsprechendes Angebot grundsätzlich möglich ist. Entscheidend sei vielmehr, ob es tatsächlich eine Nachfrage und eine passende Zielgruppe gibt. Gerade beim Einsatz öffentlicher Mittel sei es wichtig, den erwartbaren Nutzen und die Nachfrage realistisch einzuschätzen.

Darüber hinaus empfiehlt Prof. Kudlich, bei der Entwicklung neuer Kurse nicht ausschließlich auf bereits vorhandene Angebote innerhalb des eigenen Fachbereichs zu schauen. Gerade bei länger bestehenden Kursangeboten könne es sinnvoll sein, sich auch über aktuelle mediendidaktische Entwicklungen in anderen Bereichen zu informieren und externe Expertise einzubeziehen.

Auch der zu erwartende Arbeitsaufwand sollte realistisch eingeschätzt werden. Bei der Entwicklung neuer Kurse sei darauf zu achten, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen den entstehenden Aufwand möglichst angemessen abdecken.

Ein weiterer persönlicher Erfolgsfaktor ist für Kudlich die eigene Motivation. Wer für die Entwicklung eines solchen Angebots verantwortlich ist, sollte sich selbst mit dem Thema identifizieren und bereit sein, Zeit und Arbeit in das Projekt zu investieren. Die Entwicklung eines Online-Kurses sollte aus seiner Sicht nicht ausschließlich als Einwerbung von Drittmitteln verstanden werden, sondern mit einem eigenen fachlichen und didaktischen Interesse verbunden sein.

Erfolgskriterien

  • Hohe Reichweite und Nutzung des Kurses
  • Breite Zielgruppenansprache über die klassische juristische Ausbildung hinaus
  • Kompakte und übersichtliche Darstellung juristischer Inhalte
  • Verbindung verschiedener Rechtsbereiche
  • Berücksichtigung unterschiedlicher fachlicher Interessen von Nicht-Jurist:innen
  • Möglichkeit zur selbstständigen Wissensüberprüfung
  • Unterschiedliche Aufgabenformate für Wiederholung und Festigung
  • Ergänzung der klassischen juristischen Lehrmaterialien
  • Verlässliche technische Umsetzung
  • Mitarbeit an der Entwicklung der digitalen Lernmaterialien innerhalb des Teams